Spiel in mehreren Mannschaften
Es ist im Tennis durchaus
üblich und auch erlaubt, in mehreren Mannschaften zu spielen. Die Auswahl
der in Frage kommenden Mannschaften ist allerdings nicht allein dem
Spieler überlassen, sondern an klare Regeln geknüpft, die in der
Wettspielordnung des TNB (WO) festgeschrieben sind
Fallgruppen:
Spiel in mehreren Landesverbänden.
§ 12 Nr. 3 WO sagt unter Androhung eines
Ordnungsgeldes eindeutig aus, dass ein gleichzeitiges Spielen in einem
anderen Landesverband nicht erlaubt ist. Von dieser Regel gibt es keine
Ausnahme.
Spiel in mehreren Vereinen
Nach § 12 Nr. 1 WO dürfen Spieler innerhalb einer
Saison nur für einen Verein gemeldet werden.
2 Ausnahmen sind jedoch zugelassen:
a) Jugendliche
(mind. 13 Jahre) dürfen in zwei Vereinen spielen, soweit sie in dem einen
in einer Jugendmannschaft und in dem anderen in einer
Erwachsenenmannschaft spielen.
Die Spiele dürfen nach
§ 12 Nr. 9 nicht am gleichen Tag stattfinden.
b)
Spielgemeinschaft
Nach § 12 Nr. 8 WO kann ein Spieler in einer Spielgemeinschaft und daneben
in seinem eigenen Verein spielen, aber nur in unterschiedlichen
Altersklassen und unter Beachtung der nachfolgenden Regelung „Spiel in
zwei Altersklassen“.
Spiel in zwei Mannschaften gleicher Altersklasse,
aber unterschiedlicher Spielklasse
Typisches Beispiel: Spiel in der ersten und zweiten Mannschaft einer
Altersklasse.
Nach § 12 Nr. 5 WO darf ein für die 2. Mannschaft
gemeldeter Spieler einmal pro Saison in der 1. Mannschaft spielen (aber
nicht am gleichen Spieltag wie die andere Mannschaft). Spielt er ein
zweites Mal in der 1. Mannschaft, ist er festgespielt und darf nicht mehr
in der 2. Mannschaft (und allen rangniedrigeren Mannschaften) eingesetzt
werden.
Spiel in zwei Altersklassen
Nach § 12 Nr. 7 WO darf ein Spieler beliebig oft in zwei Altersklassen spielen mit folgenden Ausnahmen:
b) Ab Verbandsklasse aufwärts dürfen die ersten 6 gemeldeten Spieler (bei 4’er Mannschaften die ersten 4 Spieler) nur in einer zweiten Altersklasse spielen, wenn deren Spielklasse nicht niedriger ist und der Spieler dort nicht zu den ersten 6 bzw. 4 gemeldeten Spielern gehört.
Diese Regelung wird durch die in § 12 Nr. 7 WO enthaltenen Beispiele erläutert (siehe dort).
c) Nach § 12 Nr. 6.1 und 6.2 WO dürfen die ersten 6 (bzw. 4) gemeldeten Spieler einer Altersklasse in keiner nachfolgenden Mannschaft eingesetzt werden, die von 7-12 (bzw. 5-8) gemeldeten Spieler dementsprechend nur in der 1. Und 2. Mannschaft, aber in keiner nachfolgenden Mannschaft. Diese Regelung gilt entsprechend für alle nachgeordneten Mannschaften. Sonderregelungen gelten gem. § 12 Nr. 6.3, wenn Mannschaften nach § 8 Abs 5.1 und 5.2 WO nachträglich abgemeldet werden (hier nicht erläutert).