Tennis

Spiel in mehreren Mannschaften

Es ist im Tennis durchaus üblich und auch erlaubt, in mehreren Mannschaften zu spielen. Die Auswahl der in Frage kommenden Mannschaften ist allerdings nicht allein dem Spieler überlassen, sondern an klare Regeln geknüpft, die in der Wettspielordnung des TNB (WO) festgeschrieben sind

Fallgruppen:

Spiel in mehreren Landesverbänden.

§ 12 Nr. 3 WO sagt unter Androhung eines Ordnungsgeldes eindeutig aus, dass ein gleichzeitiges Spielen in einem anderen Landesverband nicht erlaubt ist. Von dieser Regel gibt es keine Ausnahme.

Spiel in mehreren Vereinen

Nach § 12 Nr. 1 WO dürfen Spieler innerhalb einer Saison nur für einen Verein gemeldet werden.
2 Ausnahmen sind jedoch zugelassen:
a)
Jugendliche (mind. 13 Jahre) dürfen in zwei Vereinen spielen, soweit sie in dem einen in einer Jugendmannschaft und in dem anderen in einer Erwachsenenmannschaft spielen.
Die Spiele dürfen nach
§ 12 Nr. 9 nicht am gleichen Tag stattfinden.

b)
Spielgemeinschaft
Nach § 12 Nr. 8 WO kann ein Spieler in einer Spielgemeinschaft und daneben in seinem eigenen Verein spielen, aber nur in unterschiedlichen Altersklassen und unter Beachtung der nachfolgenden Regelung „Spiel in zwei Altersklassen“.

Spiel in zwei Mannschaften gleicher Altersklasse, aber unterschiedlicher Spielklasse
Typisches Beispiel: Spiel in der ersten und zweiten Mannschaft einer Altersklasse.

Nach § 12 Nr. 5 WO darf ein für die 2. Mannschaft gemeldeter Spieler einmal pro Saison in der 1. Mannschaft spielen (aber nicht am gleichen Spieltag wie die andere Mannschaft). Spielt er ein zweites Mal in der 1. Mannschaft, ist er festgespielt und darf nicht mehr in der 2. Mannschaft (und allen rangniedrigeren Mannschaften) eingesetzt werden.

Spiel in zwei Altersklassen

Nach § 12 Nr. 7 WO darf ein Spieler beliebig oft in zwei Altersklassen spielen mit folgenden Ausnahmen:
a) Er darf nicht am gleichen Tag in 2 Altersklassen spielen.
b)
Ab Verbandsklasse aufwärts dürfen die ersten 6 gemeldeten Spieler (bei 4’er Mannschaften die ersten 4 Spieler) nur in einer zweiten Altersklasse spielen, wenn deren Spielklasse nicht niedriger ist und der Spieler dort nicht zu den ersten 6 bzw.  4 gemeldeten Spielern gehört.
Diese Regelung wird durch die in § 12 Nr. 7 WO enthaltenen Beispiele erläutert (siehe dort).

c)
Nach § 12 Nr. 6.1 und 6.2 WO dürfen die ersten 6 (bzw. 4) gemeldeten Spieler einer Altersklasse in keiner nachfolgenden Mannschaft eingesetzt werden, die von 7-12 (bzw. 5-8) gemeldeten Spieler dementsprechend nur in der 1. Und 2. Mannschaft, aber in keiner nachfolgenden Mannschaft. Diese Regelung gilt entsprechend für alle nachgeordneten Mannschaften.

Sonderregelungen gelten gem. § 12  Nr. 6.3, wenn Mannschaften nach § 8 Abs 5.1 und 5.2 WO nachträglich abgemeldet werden (hier nicht erläutert).